Sitzung: 16.03.2021 BA/082/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Zaunhöhe) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Vom Einmündungsbereich Bahnstraße / Stichstraße muss der Sichtschutzzaun einen Abstand von fünf Metern, gemessen ab der dortigen Grundstücksgrenze, einhalten.