Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Zaunhöhe) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Vom Einmündungsbereich Bahnstraße / Stichstraße muss der Sichtschutzzaun einen Abstand von fünf Metern, gemessen ab der dortigen Grundstücksgrenze, einhalten.