Sitzung: 16.03.2021 BA/082/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gegenwärtig nicht erteilt.
Der Antragsteller hat zunächst einen Nachweis
- bezüglich einer ordnungsgemäßen
Frischwasserversorgung samt Entwässerung
- sowie eine
tragfähige Konzeption bezüglich einer ausreichenden Löschwasserversorgung und
hinsichtlich der erforderlichen (Aufstell-) Flächen für die Feuerwehr
vorzulegen.
Gemäß
Baugenehmigung vom 07. Juli 2016 sind bereits für den genehmigten Bestand zehn
Stellplätze nachzuweisen. Für die vorgesehene Wohneinheit sind zusätzliche
Stellplätze erforderlich.