Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des Bauvorhabens einschließlich der erforderlichen Grundstücksbegrünung, sowie die sich aufgrund der Grundstücksteilung ergebenden abstandsflächenrechtlichen Vorgaben, sind von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

Die Anfahrbarkeit der für das bestehende und für das neue Wohngebäude erforderlichen Stellplätze muss auch nach der vorgesehenen Grundstücksteilung gewährleistet sein.

 

Die erforderlichen Stellplätze für die vorhandenen Wohneinheiten des bestehenden Wohnhauses sind im laufenden Verfahren nachzuweisen und den bestehenden Wohneinheiten zuzuordnen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten zur Verbreiterung des Gehwegs vor dem Neubau, wie vom Entwurfsverfasser dargestellt, zu prüfen.

 

Hinweis:

 

Die Betrachtung der Frage hinsichtlich eines etwaig zusätzlich erforderlichen Grundstücksanschlusses (Wasser / Kanal) ist nicht Gegenstand eines baurechtlichen Verfahrens. Maßgeblich sind die Vorgaben der gemeindlichen Wasserabgabesatzung bzw. der Entwässerungssatzung. Der diesbezügliche Vollzug obliegt der Verwaltung.