Sitzung: 16.03.2021 BA/082/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben
wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben
erteilt:
Die städtebauliche
Vertretbarkeit des Bauvorhabens einschließlich der erforderlichen
Grundstücksbegrünung, sowie die sich
aufgrund der Grundstücksteilung ergebenden abstandsflächenrechtlichen Vorgaben,
sind von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg
weitergehend zu prüfen.
Die Anfahrbarkeit der für das bestehende und für das neue Wohngebäude
erforderlichen Stellplätze muss auch nach der vorgesehenen Grundstücksteilung
gewährleistet sein.
Die erforderlichen Stellplätze für die vorhandenen Wohneinheiten des
bestehenden Wohnhauses sind im laufenden Verfahren nachzuweisen und den
bestehenden Wohneinheiten zuzuordnen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten zur Verbreiterung des
Gehwegs vor dem Neubau, wie vom Entwurfsverfasser dargestellt, zu prüfen.
Hinweis:
Die Betrachtung der Frage hinsichtlich eines etwaig zusätzlich erforderlichen Grundstücksanschlusses (Wasser / Kanal) ist nicht Gegenstand eines baurechtlichen Verfahrens. Maßgeblich sind die Vorgaben der gemeindlichen Wasserabgabesatzung bzw. der Entwässerungssatzung. Der diesbezügliche Vollzug obliegt der Verwaltung.