Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Seitens der Polizeiinspektion Aschaffenburg ist zu prüfen, ob die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch die vorgesehenen baulichen Anlagen (Garage und Stellplätze) und deren Nutzung gefährdet werden. Ggf. ist die Planung zu ändern.

 

Die Planung ist hinsichtlich der Begrünungsvorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung (Vorgartenbereich) zu ändern.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer »Weingrubenbach«, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.