Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Aus bauplanerischen Sicht kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

 

Aufgrund der bestehenden Dienstbarkeit ist aus privater planerischen Sicht das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber bezüglich der Situation Kanal ein Gespräch zu führen.

 

Mit dem Bauwerber ist aufgrund der Haftbarkeit des Kanals ein Vertrag zu schließen.