Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt.

 

Vom Planer sind noch ergänzende Unterlagen, insbesondere bezüglich des erforderlichen Spielplatzes im Freiflächenplan vorzulegen (Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde).

 

Zum Bauvorhaben sind folgende Befreiungen vom B-Plan zu beantragen:

·           GFZ-Überschreitung (0,43 statt 0,40)

·           Baugrenzüberschreitung in Richtung Haibacher Straße (insgesamt ca. 35 m²) und in Richtung Franz-Völker-Straße (Terrassen ca. 5 m²)

·           Stützmauer 1,50 m statt 1,30 m an der Haibacher Straße

·           Unterschreitung des Gewerbeflächenanteils

 

Die Einfahrt zur Tiefgarage in Richtung Haibacher Straße ist verkehrstechnisch kritisch zu sehen, da hier eine Gefahrensituation entstehen kann. Um Klarheit zu schaffen wird empfohlen die Situation bei einem Ortstermin mit Hinzuziehung der Polizei und der Kreisstraßenverwaltung zu erörtern. Zudem soll die Situation eines Gehwegs begutachtet werden.

 

Da die Grundstücke einheitlich genutzt werden, soll eine Verschmelzung erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der Tiefgarage beim Planer eine geologische Untersuchung zu erfragen.