Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Zu 1.

Bleibt eine Wohnbebauung weiterhin genehmigungsfähig?

Gemäß Flächennutzungsplan liegt das Grundstück im westlichen Bereich innerhalb des (künftigen) Bebauungsplans Nördl. Rottenberger Str. (allgemeines Wohngebiet-WA).

Eine Wohnbebauung wird weiterhin innerhalb des im F-Plan ausgewiesenen WA-Bereichs in Aussicht gestellt. Vor der Erteilung der rechtsverbindlichen Baugenehmigung ist die Erschließung ggf. durch Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Markt Hösbach zu sichern.

 

Zu 2.

Ist für den geplanten Neubau eine Grenzgarage wie in den Plänen möglich?

Die Grenzgarage weißt lt. Planung eine Länge von 8,365 m auf. Gemäß Art. 6 Abs. 7 BayBO ist die Länge an der Grenzbebauung von 15 m nicht überschritten.

 

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze (2 Garagenplätze und 2 Stellplätze) nachgewiesen. Für das Bauvorhaben ist die erforderliche Anzahl ausreichend.

 

Die Überprüfung bezüglich der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen obliegt aber der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg.

 

Zu 3.

Dachform

Das Hauptdach des Wohnhauses ist als Zeltdach geplant, Nebendachflächen sowie das Garagendach als Flachdach.

 

Sind diese Dachformen genehmigungsfähig?

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des beantragten Zeltdachs für das Hauptdach, sowie ein Flachdach für die Nebendachflächen und das Garagendach ist von der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

Zu 4.

Sind hier 3 Vollgeschosse genehmigungsfähig?

Geplant sind 3 Geschosse: Untergeschoss, Obergeschoss (Hauptgeschoss) und Dachgeschoss. Aufgrund der gewählten Dachform zählt auch das Dachgeschoss als Vollgeschoss. Im Umfeld befinden sich bereits mehrere Gebäude mit 3 Vollgeschossen.

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit ist von der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.