Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

 

Das Grundstück ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Außenbereich (Obstwiese, Obstbäume, Fläche für die Landwirtschaft) ausgewiesen.

 

Die Entwässerung in Richtung Dorfstraße ist nicht möglich. In Richtung St.-Barbara-Straße ist dies nur mit Hebeanlage und erheblichen Kosten für den Bauherrn möglich. In der St.-Barbara-Straße sind für dieses Grundstück keine Hausanschlüsse vorhanden. Diesbezüglich ist die Erschließung derzeit nicht gesichert.

 

Gemäß städteplanerischen Einschätzung des Architekturbüros Schäffner, Frau Richter, Aschaffenburg richtet sich die Beurteilung nach § 34 BauGB, „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“.

Eine abschließende planungsrechtliche Beurteilung, ob das Grundstück nach § 34 BauGB unter den Kriterien nach § 34 Abs. 1 BauGB bebaubar ist, erfolgt jedoch durch die Bauaufsicht im Landratsamt Aschaffenburg.