Sitzung: 18.05.2021 BA/084/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden zugestimmt:
1. Baugrenzüberschreitung Westgrenze um 21,55
m²
In der näheren Umgebung wurden bereits Baugrenzüberschreitungen genehmigt.
Die Überschreitung erfolgt im Bereich zwischen zwei aufeinander treffende Baugrenzen. Daher kann der Befreiung zugestimmt werden.
2. Ausführung von 2 Dachgiebeln auf der
Westseite
Dachgiebel sind in der näheren Umgebung bereits vorhanden. Einer Befreiung kann zugestimmt werden.
3. Ausführung von 2 Flachdachgauben auf der
Ostseite – Straße
Flachdachgauben sind ebenfalls in der näheren Umgebung bereits vorhanden. Einer Befreiung kann zugestimmt werden.
4. Dachneigung 25 – 30° erlaubt - Ausführung
36° DN
In unmittelbarer Nähe wurde eine Bebauung mit einer Dachneigung von 35° genehmigt. Demnach kann einer Befreiung zugestimmt werden.