Sitzung: 18.05.2021 BA/084/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Nach
grundsätzlicher Erörterung ergeht folgender Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid kann in Aussicht gestellt werden, wenn
- die Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7340/59 dauerhaft durch Dienstbarkeit gesichert werden
- alle Auflagen und Bedingungen des Vorbescheids vom 19.01.2011 weiterhin beachtet werden
Das Grundstück 7340/59 ist ausschließlich für Stellplätze und für keine weitere Nutzung verwendbar.
Die Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7340/59 werden über die Zufahrt des Anwesens Erbsenwinkelstraße 7 angefahren.