Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Nach grundsätzlicher Erörterung ergeht folgender Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid kann in Aussicht gestellt werden, wenn

 

  • die Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7340/59 dauerhaft durch Dienstbarkeit gesichert werden
  • alle Auflagen und Bedingungen des Vorbescheids vom 19.01.2011 weiterhin beachtet werden

 

Das Grundstück 7340/59 ist ausschließlich für Stellplätze und für keine weitere Nutzung verwendbar.

 

Die Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7340/59 werden über die Zufahrt des Anwesens Erbsenwinkelstraße 7 angefahren.