Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben in Aussicht gestellt:

 

Für die Baugrenzenüberschreitung von 1,25 m ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Birkes erforderlich.

 

Für das geplante Carport ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Birkes erforderlich, da untergeordnete Nebenanlagen unzulässig sind. Des Weiteren ist gemäß § 6 Abs. 5 der Stellplatzsatzung des Marktes Hösbach vor Carports, ohne Tür- und Torabschluss ein Stauraum von mindestens 3 m einzuhalten. Das geplante Carport erfüllt diese Anforderungen nicht. Es sind Umplanungen notwendig.

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit wird abschließend durch die Bauaufsicht im Landratsamt Aschaffenburg geprüft.

 

Bei der Vorlage des Bauantrags ist nach der Stellplatzsatzung des Marktes Hösbach ein ausreichendes Vorgartengrün nachzuweisen.