Sitzung: 22.06.2021 BA/085/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Entgegen den Vorgaben in der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden auch Hofflächen zu 50% als begrünt (gärtnerisch gestaltet) anerkannt, wenn diese mit wasserdurchlässigen Schotter- oder Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen), jeweils mit den erforderlichen Tragschichten, errichtet werden.
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten
durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.