Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Entgegen den Vorgaben in der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden auch Hofflächen zu 50% als begrünt (gärtnerisch gestaltet) anerkannt, wenn diese mit wasserdurchlässigen Schotter- oder Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen), jeweils mit den erforderlichen Tragschichten, errichtet werden.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.