Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird gegenwärtig nicht erteilt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der vom Entwurfsverfasser vorgesehenen Anrechnung vormals abgelöster Stellplätze, mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt eine Abstimmung vorzunehmen.

 

Dem Entwurfsverfasser wird anheimgestellt die Anordnung der Stellplätze unter Beachtung

 

-       der gemeindlichen Stellplatzsatzung sowie

-       der gemeindlichen Straßenausbauplanung

 

zu überarbeiten.

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des dargestellten Zwerchhauses ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde, bzw. aufgrund des angrenzenden Baudenkmals, von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.