Sitzung: 22.06.2021 BA/085/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gegenwärtig nicht erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der vom Entwurfsverfasser
vorgesehenen Anrechnung vormals abgelöster Stellplätze, mit der Unteren
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt eine Abstimmung vorzunehmen.
Dem Entwurfsverfasser wird anheimgestellt die Anordnung der Stellplätze
unter Beachtung
-
der
gemeindlichen Stellplatzsatzung sowie
-
der
gemeindlichen Straßenausbauplanung
zu überarbeiten.
Die städtebauliche Vertretbarkeit des dargestellten Zwerchhauses ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde, bzw. aufgrund des angrenzenden Baudenkmals, von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.