Beschluss: Mehrfachbeschluss

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt die überbaute öffentliche Fläche im Bereich des Waldflurstücks 5016, Gemarkung Rottenberg (ca. 3,93 qm), zuzüglich der anfallenden Grunderwerbs- und Vermessungskosten zu verkaufen.

 

Abstimmung: 11 : 0

 

Die Verwaltung wird ermächtigt die überbaute öffentliche Fläche im Bereich des Straßenflurstücks 5014, Gemarkung Rottenberg (ca. 2,33 qm), zuzüglich der anfallenden Grunderwerbs- und Vermessungskosten zu verkaufen. In der Notarurkunde wird festgeschrieben, dass der Antragsteller die Kosten, die dem Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe für die erforderliche Verlegung des Hydranten entstehen werden, zu erstatten hat.

 

Abstimmung: 11 : 0

 

Die Verwaltung wird ermächtigt die mit dem Schwimmbecken überbaute öffentliche Fläche im Bereich des Flurstücks 5015, Gemarkung Rottenberg (ca. 2,64 qm), zuzüglich der anfallenden Grunderwerbs- und Vermessungskosten zu verkaufen.

 

Abstimmung: 6 : 5

 

Die Verwaltung wird ermächtigt die zu Lasten des Flurstücks 5015, Gemarkung Rottenberg, zu übernehmende Abstandsfläche (für das auf dem Flurstück 4098/1, Gemarkung Rottenberg errichtete Schwimmbecken), zuzüglich der anfallenden Grunderwerbs- und Vermessungskosten zu verkaufen.

 

Abstimmung: 6 : 5

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen für die erforderlichen Abweichungen sowie für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Abstimmung: 8 : 3

 

Einvernehmlich wird festgehalten, dass über die anzusetzenden Verkaufspreise in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wird.