Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

1. Der Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ziegeläcker“ i. d. F. 28.07.2021, wird unter Berücksichtigung nachfolgend genannter planungsrechtlicher Ziele gebilligt:

 

  • Erweiterung des Geltungsbereiches um die Auffüll- und Wasserfläche gemäß der vorgestellten Planzeichnung
  • Ausweisung der reduzierten dezentrale Stellplatzfläche  (5 Stellplätze) gemäß vorgestellten Planzeichnung
  • Ausarbeitung eines Festsetzungskataloges in Anlehnung an die von Frau Schade im Rahmen der Präsentation  vorgetragenen Planungsziele und Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leitlinien des Marktes Hösbach
  • Ausweisung einer weiteren Spielplatzfläche im Auffüllbereich prüfen
  • Berücksichtigung einer Fußwegeverbindung aus dem Baugebiet „Ziegeläcker“ in Richtung Wenighösbach
  • Ausweisung von Stellplätzen entlang der Schöllkrippener Straße (auf Höhe des Geltungsbereiches BG „Ziegeläcker“, unter Berücksichtigung   der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern
  • Hinweis zum Anschluss- und Benutzungszwang Kalt-Wärmenetz, Nutzung von Solar- und Photovoltaik, Einbau und Nutzung Zisterne

 

2. Der Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) vom 20.02.2020 wird entsprechend der unter Nr. 1 des Beschlusses gebilligten Planzeichnung um die Flurnummern 3459/2, 3459/3, 3459/4, 3459/5, 3459/6, 3460, 3422, 3421, 3420, 3419, 3418, 3417, 3416, 3415, 3414, 3413, 3412, 3411, 3461, 3462, 3463, 3464, 3465, 3466 Gemarkung Hösbach, bzw. deren entsprechende Teilbereiche, ergänzt. Die Flur Nr. 658/13, Hösbach, entfällt.

 

3. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend im Parallelverfahren geändert, § 8 Abs. 2 und 3 BauGB.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten. Frau Schade wird mit der weiteren Ausarbeitung des Bebauungs- und Grünordnungsplan, der Erstellung der Begründung, der Erstellung des Umweltberichts sowie auch der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange beauftragt.

 

5. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt die Erstellung der weiteren für die frühzeitige Beteiligung erforderlichen Unterlagen zu beauftragen.

 

6. Es wird bestätigt, dass kein persönlich beteiligtes Mitgliedes des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat, Art. 49 Gemeindeordnung (GO).