Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

1. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans Hösbach im Teilbereich „Ziegeläcker“ i. d. F. 09.08.2021 wird unter Berücksichtigung der vorausgehend beschlossenen Ergänzungen zum Bebauungsplanentwurf  gebilligt.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) vom 20.02.2020 wird entsprechend der unter Nr. 1 des Beschlusses gebilligten Planzeichnung um die nachfolgenden Flur Nr. 668, 670, 3639/35, 3639/36, 3459/2, 3459/3, 3459/4, 3459/5, 3459/6, 3460, 3422, 3421, 3420, 3419, 3418, 3417, 3416, 3415, 3414, 3413, 3412, 3411, 3461, 3462, 3463, 3464, 6465, 6466, Gemarkung Hösbach, bzw. deren Teilbereichen, ergänzt. Die Flur Nr. 658/13, Hösbach, entfällt.

 

3. Der Flächennutzungsplan im Teilbereich „Ziegeläcker“ wird im Parallelverfahren aufgestellt (§ 8 Abs. 2 und 3 BauGB).

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten. Frau Schade wird mit der weiteren Ausarbeitung des Flächennutzungsplanentwurfs, der Erstellung der Begründung, der Erstellung des Umweltberichts sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange beauftragt.

 

5. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt die Erstellung der weiteren für die frühzeitige Beteiligung erforderlichen Unterlagen zu beauftragen.

 

6. Es wird bestätigt, dass kein persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat, Art. 49 Gemeindeordnung -GO-.