Sitzung: 15.07.2021 MGR/108/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Aufgrund des Nachprüfungsantrags vom 22.06.2021 ist die Beschlussfassung zum öffentlichen TOP 4.12 des Bauausschusses gegenstandslos.
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu den rückwärtig
des Anwesens errichteten Stützmauern sowie zu dem errichteten Schwimmbad, samt
der diesbezüglich beantragten Abstandsflächenübernahme, wird nicht erteilt.
Dem
Landratsamt Aschaffenburg wird angetragen den erforderlichen Rückbau zu
verfügen.
Mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein
9 Anwesend 21 Persönlich beteiligt 0
2. Der Grundstückseigentümer
wird aufgefordert die ungenehmigte Nutzung der gemeindlichen Flurstücke 5015
und 5016, jeweils Gemarkung Rottenberg, zu unterlassen und binnen dreier Monate
den dortigen Rückbau der errichteten Bauwerke vorzunehmen und den
ursprünglichen Grundstückszustand wieder herzustellen.
Mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein
9 Anwesend 21 Persönlich beteiligt 0
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die überbaute öffentliche Fläche im Bereich des Straßenflurstücks 5014, Gemarkung Rottenberg (ca. 2,33 qm), zum dort aktuellen Bodenrichtwert für baureifes Land (280 EUR/qm, Stand 31.12.2020), zuzüglich der anfallenden Grunderwerbs- und Vermessungskosten zu verkaufen. In der Notarurkunde wird festgeschrieben, dass der Antragsteller die Kosten, die dem Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe für die erforderliche Verlegung des Hydranten entstehen werden, zu erstatten hat.
Mehrheitlich beschlossen Ja 19 Nein
2 Anwesend 21 Persönlich beteiligt 0