Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund des Nachprüfungsantrags vom 22.06.2021 ist die Beschlussfassung zum öffentlichen TOP 4.12 des Bauausschusses gegenstandslos.

 

1. Das gemeindliche Einvernehmen zu den rückwärtig des Anwesens errichteten Stützmauern sowie zu dem errichteten Schwimmbad, samt der diesbezüglich beantragten Abstandsflächenübernahme, wird nicht erteilt.

 

Dem Landratsamt Aschaffenburg wird angetragen den erforderlichen Rückbau zu verfügen.

 

Mehrheitlich beschlossen   Ja 12   Nein 9 Anwesend 21 Persönlich beteiligt 0

 

2. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert die ungenehmigte Nutzung der gemeindlichen Flurstücke 5015 und 5016, jeweils Gemarkung Rottenberg, zu unterlassen und binnen dreier Monate den dortigen Rückbau der errichteten Bauwerke vorzunehmen und den ursprünglichen Grundstückszustand wieder herzustellen.

 

Mehrheitlich beschlossen   Ja 12   Nein 9 Anwesend 21 Persönlich beteiligt 0

 

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt die überbaute öffentliche Fläche im Bereich des Straßenflurstücks 5014, Gemarkung Rottenberg (ca. 2,33 qm), zum dort aktuellen Bodenrichtwert für baureifes Land (280 EUR/qm, Stand 31.12.2020), zuzüglich der anfallenden Grunderwerbs- und Vermessungskosten zu verkaufen. In der Notarurkunde wird festgeschrieben, dass der Antragsteller die Kosten, die dem Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe für die erforderliche Verlegung des Hydranten entstehen werden, zu erstatten hat.

 

 

Mehrheitlich beschlossen   Ja 19   Nein 2 Anwesend 21 Persönlich beteiligt 0