Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Die unter 1. beschriebene Straßenfläche bestehend aus der Fl.Nr. 8609/31 Gemarkung Hösbach wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet.

 

Das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen „Anlieger zum Be-/Entladen frei“ wird angeordnet.