Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange sowie die städtebauliche Vertretbarkeit des Bauvorhabens ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Hösbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.