Sitzung: 27.07.2021 BA/086/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung
der folgenden Vorgaben erteilt:
Seitens der Polizeiinspektion Aschaffenburg ist zu prüfen, ob die
Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch die vorgesehenen
baulichen Anlagen (Garage und Stellplätze) und deren Nutzung gefährdet werden.
Ggf. ist die Planung zu ändern.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf
hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Weingrubenbach, somit in
einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden
kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird
angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.
Über die Notwendigkeit zur Errichtung eines Spielplatzes entscheidet das
Landratsamt Aschaffenburg in eigener Zuständigkeit.