Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-        Die Anzahl der, unter Berücksichtigung der bislang für das Anwesen erteilten Baugenehmigungen, erforderlichen Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg festzulegen.

 

-        Die Anfahrbarkeit der dargestellten Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg bzw. auch vom Staatlichen Bauamt zu prüfen.

 

-        Die an die Hauptstraße angrenzenden Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Schotter- oder Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen), jeweils mit dem erforderlichen Unterbau zu errichten.

 

-        Die städtebauliche Vertretbarkeit des dargestellten Zwerchhauses ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde, bzw. aufgrund des angrenzenden Baudenkmals, von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

-        Die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück zwingend nachzuweisen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Ablösung der für die Wohneinheiten zusätzlich erforderlichen Stellplätze, die nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, wird erteilt.