Sitzung: 27.07.2021 BA/086/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben
wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben
erteilt:
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Die
Anzahl der, unter Berücksichtigung der bislang für das Anwesen erteilten
Baugenehmigungen, erforderlichen Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg
festzulegen.
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Die
Anfahrbarkeit der dargestellten Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg bzw.
auch vom Staatlichen Bauamt zu prüfen.
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Die an
die Hauptstraße angrenzenden Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Schotter-
oder Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen),
jeweils mit dem erforderlichen Unterbau zu errichten.
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Die
städtebauliche Vertretbarkeit des dargestellten Zwerchhauses ist von der
Unteren Bauaufsichtsbehörde, bzw. aufgrund des angrenzenden Baudenkmals, von
der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu
prüfen.
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Die für den
Gewerbebetrieb erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück zwingend
nachzuweisen.
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Ablösung der für die Wohneinheiten zusätzlich erforderlichen
Stellplätze, die nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, wird
erteilt.