Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem vorliegenden Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       Gemäß Ziffer 2.3 des Bescheids vom 29. August 2001 hat die Entnahme so zu erfolgen, dass im Gewässerbett unterhalb der Stauvorrichtung mindestens noch 1,0 l/s verbleiben. Diese festgesetzte Größe ist seitens der Fachbehörden zu überprüfen, ggf. anzupassen und nachweislich einzuhalten.

 

-       Gemäß Ziffer 2.4 des Bescheids vom 29. August 2001 ist die Durchgängigkeit für Kleinlebewesen im Gewässer zu gewährleisten. Es ist seitens der Fachbehörden zu überprüfen, ob die vorgegebene Rampe noch dem heute vorzugebenden Standart entspricht, bzw. die Festsetzung ist anzupassen.

 

-       Gemäß Ziffer 2.6 des Bescheids vom 29. August 2001 darf zum Entleeren des Teichs der Abfluss aus dem Fischteich vorübergehend bis auf 20l/s erhöht werden. Diese festgesetzte Größe ist seitens der Fachbehörden zu überprüfen, ggf. anzupassen und nachweislich einzuhalten.

 

-       Es ist seitens der Fachbehörden zu überprüfen, ob im neuen Genehmigungsbescheid zusätzliche Parameter für eine ggf. eingeschränkte, bzw. angepasste Fischfütterung, in Abhängigkeit zu Arten und Stärke des Fischbesatzes, benannt werden können.