Sitzung: 14.09.2021 BA/087/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben
wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben
erteilt:
Die über das
benachbarte Anwesen Schimborner Straße 37a vorgesehene Befahrbarkeit der im
Sockelgeschoss angeordneten Garage ist per Dienstbarkeit zu sichern.
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl samt Zuflussgewässer, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten
durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.
Von der beantragten Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen wird Kenntnis genommen.