Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen gegenwärtig nicht erteilt.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde wird zunächst gebeten zu prüfen, ob die von der Entwurfsverfasserin am 24. August 2021 mitgeteilten Nutzungen des gegenständlichen Anwesens Wenighösbacher Straße 38 ebenfalls baugenehmigt werden müssen.