Sitzung: 14.09.2021 BA/087/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen gegenwärtig nicht
erteilt.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde wird zunächst gebeten zu prüfen, ob die
von der Entwurfsverfasserin am 24. August 2021 mitgeteilten Nutzungen des
gegenständlichen Anwesens Wenighösbacher Straße 38 ebenfalls baugenehmigt
werden müssen.