Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Schwimmbecken (Nebenanlage außerhalb der Baulinie) wird erteilt.

 

Für die weitergehende Umgestaltung des Gartens samt Auffüllungen wurden keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt und werden entsprechend nicht erteilt.

 

Der Antragsteller hat in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, etwaig erforderliche Rückbaumaßnahmen zeitnah umzusetzen. Die diesbezügliche Anordnung und Überwachung obliegt dem Landratsamt Aschaffenburg.

 

Vor einer erneuten Nutzung des gemeindlichen Hösbach-Grundstücks als Baustellenzufahrt ist die hierfür erforderliche Genehmigung der Gemeindeverwaltung einzuholen.