Sitzung: 12.10.2021 BA/088/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Der erforderliche Pflanzplan ist vor
Erteilung der Baugenehmigung nachzureichen.
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragte Befreiung von der Festsetzungen des
Bebauungsplans bezüglich des Antrags
Nr. 3 – reduzierter Grünstreifen an der nördlichen Grundstücksgrenze,
wird unter
Beachtung der folgenden Vorgabe erteilt:
- die in der Planung »als Ausgleichsfläche« dargestellte teilweise extensive Dachbegrünung ist entsprechend umzusetzen,
Das gemeindliche Einvernehmen
für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich
der Anträge
Nr. 4 – Abgrabungen an der Frohnradstraße,
Nr.
5 – Grünstreifen zwischen
dem Anwesen Frohnradstraße 3 und der vorgesehenen Zufahrt Frohnradstraße 1 mit
einer geringeren Breite als zwei Meter,
wird erteilt.
Zu dem Antrag Nr. 1 (Terrasse im Bereich des sechs
Meter breiten Grünstreifens) wird das gemeindliche Einvernehmen für die
beantragte Befreiung erteilt.
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Antrag Nr. 2
-Terrasse außerhalb der Baugrenze) wird erteilt.