Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Der erforderliche Pflanzplan ist vor Erteilung der Baugenehmigung nachzureichen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von der Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich des Antrags

 

Nr. 3 – reduzierter Grünstreifen an der nördlichen Grundstücksgrenze,

 

wird unter Beachtung der folgenden Vorgabe erteilt:

 

-       die in der Planung »als Ausgleichsfläche« dargestellte teilweise extensive Dachbegrünung ist entsprechend umzusetzen,

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Anträge

 

Nr. 4 – Abgrabungen an der Frohnradstraße,

Nr. 5 – Grünstreifen zwischen dem Anwesen Frohnradstraße 3 und der vorgesehenen Zufahrt Frohnradstraße 1 mit einer geringeren Breite als zwei Meter,

 

wird erteilt.

 

Zu dem Antrag Nr. 1 (Terrasse im Bereich des sechs Meter breiten Grünstreifens) wird das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Antrag Nr. 2 -Terrasse außerhalb der Baugrenze) wird erteilt.