Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu den vorstehenden Fragen

 

-       Nr. 1 (Walmdach mit einer Dachneigung von 25°),

-       Nr. 2 (Satteldach mit einer Dachneigung von 20°),

-       Nr. 3 (Staffelgeschoss samt Flachdach),

-       Nr. 4 (Baugrenzenüberschreitung),

-       Nr. 5 (giebelständige Bauweise),

 

wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, für die jeweils erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, in Aussicht gestellt.

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des Bauvorhabens ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.