Sitzung: 16.11.2021 BA/089/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Baugrenze, Traufhöhe) wird erteilt.
Es wird darauf
hingewiesen,
-
dass aufgrund der Nähe zum Gewässer »Hösbach« für das
gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht;
-
dass für den Grundstückseigentümer und seine
Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach
bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder
Geschiebe entstehen sollten,
- dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.