Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Traufhöhe) wird erteilt.

 

Es wird darauf hingewiesen,

 

-              dass aufgrund der Nähe zum Gewässer »Hösbach« für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht;

-              dass für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,

-              dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.