Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Es wird darauf hingewiesen,

 

-              dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,

-              dass für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,

-              dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.

 

Der Flurweg Flur-Nr. 3440, Gemarkung Hösbach ist durch ein Gebäude welches sich überwiegend auf dem privaten Flurstück 3449, Gemarkung Hösbach befindet überbaut. Die Zufahrt erfolgt in diesem Bereich über das private Flurstück 3434/3, Gemarkung Hösbach. Die Verwaltung wird zur Sicherung der Erschließung des Bauvorhabens ermächtigt einen Grundstückstausch vorzunehmen um im gegenständlichen Bereich einen mindestens 3,50 m breiten öffentlichen Weg ausweisen zu können.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt für die beantragte Wohnung eine Befreiung von der Verpflichtung zum Anschluss an das gemeindliche Wasserversorgungsnetz zu erteilen um in dieser Wohnung - Grundwasser als Trinkwasser - nutzen zu dürfen.