Sitzung: 16.11.2021 BA/089/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Es wird darauf hingewiesen,
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dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer
für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,
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dass für den Grundstückseigentümer und seine
Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach
bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder
Geschiebe entstehen sollten,
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dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr
eigenverantwortlich zuständig ist.
Der Flurweg Flur-Nr. 3440, Gemarkung Hösbach ist durch ein Gebäude
welches sich überwiegend auf dem privaten Flurstück 3449, Gemarkung Hösbach
befindet überbaut. Die Zufahrt erfolgt in diesem Bereich über das private Flurstück
3434/3, Gemarkung Hösbach. Die Verwaltung wird zur Sicherung der Erschließung
des Bauvorhabens ermächtigt einen Grundstückstausch vorzunehmen um im
gegenständlichen Bereich einen mindestens 3,50 m breiten öffentlichen Weg
ausweisen zu können.
Die Verwaltung wird ermächtigt für die beantragte Wohnung eine Befreiung von der Verpflichtung zum Anschluss an das gemeindliche Wasserversorgungsnetz zu erteilen um in dieser Wohnung - Grundwasser als Trinkwasser - nutzen zu dürfen.