Sitzung: 16.11.2021 BA/089/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem vorliegenden
Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen für die erforderlichen Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Mauerhöhe, Zaunhöhe) nicht erteilt.
Die Verwaltung wird ermächtigt für einen 0,75 m hohen - durchsichtig gestalteten - Holzzaun (mit senkrecht in Abstand montierter Lattung), welcher auf der bestehenden Grenzmauer errichtet wird, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Mauerhöhe, Zaunhöhe) zu erteilen.