Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

1.    Die seitens der Bürger vorgetragenen Bedenken und Anregungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Gewerbegebiet Kalkwerk Hufgard“ vom 21.04.16 und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbegebiet Kalkwerk Hufgard in der Fassung vom 21.04.2016 werden zur Kenntnis genommen und entsprechend vorstehender Beurteilung abgewogen und beschlossen. Die in der Anlage beigefügte städtebauliche Beurteilung zum Wortlaut der jeweiligen Bürgereinwendungen wird Bestandteil dieses Beschlusses.

2.    Die Bezeichnung des Bebaungsplanentwurfes wird von ursprünglich „Gewerbegebiet Kalkwerk Hufgard“ auf die Bezeichnung „Kalkwerk Hufgard“ geändert.

3.    Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Kalkwerk Hufgard“ nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom sowie der Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich Gewerbegebiet Kalkwerk Hufgard in der Fassung vom 29.11.21 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) von der Auslegung zu benachrichtigen. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger wird die Möglichkeit geboten, im Rathaus Rottenberg, an einem noch zu benennenden Tag, die Unterlagen unter fachlicher Begleitung einzusehen. Die Details werden noch bekanntgegeben.

4.    Das der Planung zugrunde liegende Entwässerungs- und Löschwasserkonzept wird gebilligt.