Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Zufahrtsbreite, Quergiebelbedachung, Ziegelfarbe, Einzelhaus) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       die beiden Baugrundstücke sind zu verschmelzen,

-       der Stellplatz Nr. 13 (oder alternativ der Stellplatz Nr. 8) entfällt; diese Fläche wird begrünt,

-       die im gegenständlichen Gebiet vorhandene Löschwassermenge muss für das Bauvorhaben ausreichend sein,

-       das Leitungsnetz für den Anschluss des Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten an die Trinkwasserversorgung muss ausreichend dimensioniert sein.

 

Für die an der nördlichen Grundstücksgrenze vorgesehene Stellplatzanlage (oder alternativ für die an der südlichen Grundstücksgrenze vorgesehene Stellplatzanlage) wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung (fehlender Begrünungsstreifen) erteilt (eine Kompensation ist durch die Dachbebegrünung gegeben).

 

Über die nachbarschaftlichen Belange hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben an einem Zuflussgewässer zum Feldkahlbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.