Sitzung: 14.12.2021 BA/090/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Zufahrtsbreite,
Quergiebelbedachung, Ziegelfarbe, Einzelhaus) wird unter Beachtung der
folgenden Vorgaben erteilt:
-
die beiden Baugrundstücke
sind zu verschmelzen,
-
der Stellplatz
Nr. 13 (oder alternativ der Stellplatz Nr. 8) entfällt; diese Fläche wird
begrünt,
-
die im
gegenständlichen Gebiet vorhandene Löschwassermenge muss für das Bauvorhaben
ausreichend sein,
-
das Leitungsnetz
für den Anschluss des Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten an die
Trinkwasserversorgung muss ausreichend dimensioniert sein.
Für die an der nördlichen Grundstücksgrenze vorgesehene Stellplatzanlage
(oder alternativ für die an der südlichen Grundstücksgrenze vorgesehene
Stellplatzanlage) wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Ausnahme von der
Stellplatzsatzung (fehlender Begrünungsstreifen) erteilt (eine Kompensation ist
durch die Dachbebegrünung gegeben).
Über die
nachbarschaftlichen Belange hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt
Aschaffenburg zu entscheiden.
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben an einem Zuflussgewässer zum Feldkahlbach, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten
durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.