Sitzung: 25.01.2022 BA/091/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die vorgesehene
Anordnung der Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg hinsichtlich der
Anfahrbarkeit und der Nutzbarkeit zu überprüfen.
Das Bauvorhaben soll
weniger als sechzig Meter von der Uferlinie des Gewässers »Hösbach« entfernt errichtet werden.
Die wasserrechtlichen
Belange werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt
Aschaffenburg geprüft (Art. 20 Bayerisches Wassergesetz – BayWG i. V. m. der
Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken vom 21.12.2016 - Nr.
55.1-4502.23-1/90 - über die Genehmigungspflicht für Anlagen in oder an
Gewässern III. Ordnung (Gew III) im Regierungsbezirk Unterfranken).
Es wird darauf
hingewiesen,
- dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,
- dass für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,
- dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.