Sitzung: 15.02.2022 BA/092/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das Bauvorhaben soll
weniger als sechzig Meter von der Uferlinie des Gewässers »Hösbach« entfernt errichtet werden.
Die wasserrechtlichen
Belange werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt
Aschaffenburg geprüft (Art. 20 Bayerisches Wassergesetz – BayWG i. V. m. der
Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken vom 21.12.2016 - Nr. 55.1-4502.23-1/90
- über die Genehmigungspflicht für Anlagen in oder an Gewässern III. Ordnung
(Gew III) im Regierungsbezirk Unterfranken).
Es wird darauf
hingewiesen,
-
dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer
für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,
- dass
für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine
Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen
baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,
-
dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr
eigenverantwortlich zuständig ist.
Zu der auf dem
Flurstück 824, Gemarkung Hösbach beabsichtigten und am 12. Januar 2022 mit dem
Eigentümer dieses Grundstücks besprochenen Kanalverlegung wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.
Die Verwaltung wird
hierzu beauftragt von einem Notariat
-
eine
Änderung der für dieses Grundstück bestehende notarielle Urkunde
(Leitungsdienstbarkeit) erarbeiten zu lassen und
-
diesen
Änderungsentwurf, samt der erforderlichen Zuständigkeits- und Kostenregelungen
hierzu, dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur Genehmigung
vorzulegen.
Die Verwaltung wird
ermächtigt, nach Abschluss der notariellen Urkunde und der erforderlichen
Eintragung der geänderten Leitungsdienstbarkeit in das Grundbuch, zu dem
vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.