Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Flachdach, bergseitige Wandhöhe) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben in Aussicht gestellt:

 

-       Es ist sicher zu stellen, dass eine extensive Dachbegrünung zwingend vorgenommen wird und die zusätzlich vorgesehenen Photovoltaikmodule, wie in den Antragsunterlagen am 14.02.2022 beschrieben, ökologisch sinnvoll angeordnet werden;

-       die städtebauliche Vertretbarkeit des Bauvorhabens ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen;

-       über die nachbarschaftlichen Belange hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.