Sitzung: 15.02.2022 BA/092/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.
Über die nachbarschaftlichen Belange hat die Untere Bauaufsichtsbehörde
im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.
Von der beantragten Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen
wird Kenntnis genommen.
Das Bauvorhaben
befindet sich in der Nähe des Gewässers »Winzenhohler
Bach« in einem wassersensiblen Bereich.
Es wird darauf hingewiesen,
-
dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer
für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,
-
dass für den Grundstückseigentümer und seine
Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach
bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder
Geschiebe entstehen sollten,
-
dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr
eigenverantwortlich zuständig ist.