Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Über die nachbarschaftlichen Belange hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Von der beantragten Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen wird Kenntnis genommen.

 

Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe des Gewässers »Winzenhohler Bach« in einem wassersensiblen Bereich.

 

Es wird darauf hingewiesen,

 

-              dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,

-              dass für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,

-              dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.