Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen gegenwärtig nicht erteilt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

-       einen Erschließungssicherungsvertrag vorzubereiten mit dem sich der Bauherr verpflichtet, sein Grundstück auf eigene Kosten, entsprechend dem erforderlichen Stand der Technik, zu erschließen*) und

-       diesen Entwurf dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur Genehmigung vorzulegen.

 

*) Unter Erschließung sind sämtliche Maßnahmen zu verstehen, die erforderlich sind, um das Baugrundstück entsprechend den heutigen Lebensgewohnheiten zu ver- und zu entsorgen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Abschluss des Erschließungssicherungsvertrags und der Eintragung der erforderlichen Leitungsdienstbarkeiten in das Grundbuch, zu dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen, unter Beachtung der folgenden Vorgabe, zu erteilen.

 

Die Flurstücke 6490/19 und 6490/9, jeweils Gemarkung Hösbach sind zu verschmelzen.

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des Bauvorhabens, einschließlich des zusätzlich vorgesehenen Carports, ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Gewässers »Aschaff«) ist jedoch im BayernAtlas als »wassersensibler Bereich« ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen,

 

-       dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,

-       dass für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,

-       dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.