Sitzung: 15.03.2022 BA/093/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen gegenwärtig nicht
erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt
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einen
Erschließungssicherungsvertrag vorzubereiten mit dem sich der Bauherr
verpflichtet, sein Grundstück auf eigene Kosten, entsprechend dem
erforderlichen Stand der Technik, zu erschließen*) und
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diesen
Entwurf dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur Genehmigung
vorzulegen.
*) Unter Erschließung sind sämtliche Maßnahmen zu verstehen, die
erforderlich sind, um das Baugrundstück entsprechend den heutigen
Lebensgewohnheiten zu ver- und zu entsorgen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Abschluss des
Erschließungssicherungsvertrags und der Eintragung der erforderlichen
Leitungsdienstbarkeiten in das Grundbuch, zu dem vorliegenden Bauantrag das
gemeindliche Einvernehmen, unter Beachtung der folgenden Vorgabe, zu erteilen.
Die Flurstücke 6490/19 und 6490/9, jeweils Gemarkung Hösbach sind zu
verschmelzen.
Die städtebauliche
Vertretbarkeit des Bauvorhabens, einschließlich des zusätzlich vorgesehenen
Carports, ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg
weitergehend zu prüfen.
Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des festgesetzten
Überschwemmungsgebiets des Gewässers »Aschaff«)
ist jedoch im BayernAtlas als »wassersensibler Bereich« ausgewiesen. Es
wird darauf hingewiesen,
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dass
aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer für das gegenständliche Anwesen
eine Überschwemmungsgefahr besteht,
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dass für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger
keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen
baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,
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dass
für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.