Beschluss: Mehrfachbeschluss

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

 

1.         Aufgrund der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:

 

 

Haushaltssatzung des Marktes Hösbach

für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:

 

§  1

Haushaltsplan

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   Verwaltungshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           33.776.100 €

 

im   Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           17.343.800 €

 

ab.

 

 

§  2

Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  8.548.800 € festgesetzt.

 

§  3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.100.000 € festgesetzt.

 

§  4

Steuerhebesätze

 

Die Steuerhebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-

gesetzt:

 

1.    Grundsteuer

       a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grundsteuer A )                       310 %

       b)    für die Grundstücke ( Grundsteuer B )                                                                 310 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                             330 %

§  5

Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

 

 

§  6

Stellenplan

 

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

§  7

Inkrafttreten

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 

2.    Der vorgelegte Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 werden beschlossen.