Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die verkehrsrechtliche Vertretbarkeit der vorgesehenen Garage ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

Es muss sichergestellt werden, dass die über die Seewiesenstraße erschlossenen drei Stellplätze auch tatsächlich anfahrbar sind.

 

Diese vorgesehenen Stellplätze, samt Zufahrtstrasse, müssen mit wasserdurchlässigen Pflastersystemen, begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen) oder als Schotterflächen, jeweils mit den hierfür erforderlichen wasserdurchlässigen Tragschichten, ausgestattet werden.

 

Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe des Gewässers »Feldkahl« in einem wassersensiblen Bereich.

 

Es wird darauf hingewiesen,

 

-              dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,

-              dass für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,

-              dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.