Sitzung: 05.04.2022 BA/094/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben
wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben
erteilt:
Die verkehrsrechtliche
Vertretbarkeit der vorgesehenen Garage ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde
im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.
Es muss
sichergestellt werden, dass die über die Seewiesenstraße erschlossenen drei
Stellplätze auch tatsächlich anfahrbar sind.
Diese vorgesehenen
Stellplätze, samt Zufahrtstrasse, müssen mit wasserdurchlässigen Pflastersystemen,
begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen) oder als Schotterflächen,
jeweils mit den hierfür erforderlichen wasserdurchlässigen Tragschichten,
ausgestattet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe des Gewässers »Feldkahl« in einem wassersensiblen Bereich.
Es wird darauf
hingewiesen,
-
dass
aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer für das gegenständliche Anwesen
eine Überschwemmungsgefahr besteht,
-
dass
für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine
Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen
baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,
-
dass
für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig
ist.