Sitzung: 05.04.2022 BA/094/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Garage außerhalb der festgesetzten Garagenflächen) wird
erteilt.
Die Betrachtung der
Frage hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Entwässerung der beantragten Garage ist
nicht Gegenstand eines baurechtlichen Verfahrens. Maßgeblich sind die Vorgaben
der gemeindlichen Entwässerungssatzung. Der diesbezügliche Vollzug obliegt der
Verwaltung.