Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Garage außerhalb der festgesetzten Garagenflächen) wird erteilt.

 

Die Betrachtung der Frage hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Entwässerung der beantragten Garage ist nicht Gegenstand eines baurechtlichen Verfahrens. Maßgeblich sind die Vorgaben der gemeindlichen Entwässerungssatzung. Der diesbezügliche Vollzug obliegt der Verwaltung.