Beschluss: Mehrfachbeschluss

Beschluss:

 

Der nachstehende Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit 6 : 5 Stimmen abgelehnt:

 

»Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Waldsicherheitsabstand) sowie für eine Ausnahme gem. § 23 Abs. 5 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (Schwimmbecken außerhalb der Baugrenze) wird jeweils nicht erteilt.«

 

Die Verwaltung wird zunächst beauftragt zu prüfen, ob der Grundstückseigentümer eine rechtsverbindliche Haftungsfreistellungserklärung abgeben kann

 

-       um hierdurch Ersatzansprüche gegenüber dem Markt Hösbach samt Regressforderungen gegenüber den verantwortlich Handelnden, bereits im Vorfeld etwaiger Schäden durch umstürzende Bäume oder Ast- und Kronenbruch, wirksam und bindend auszuschließen und im Gegenzug für das vorgesehene Schwimmbecken

-       eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Klosterberg« (Waldsicherheitsabstand) vom Markt Hösbach erhalten zu können.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Markt Hösbach bei Schäden am bereits bestehenden, innerhalb der im Bebauungsplan »Klosterberg« festgesetzten Baugrenzen errichteten Wohnhaus, welche durch umstürzende Bäume oder Ast- und Kronenbruch entstehen können, schadensersatzpflichtig ist.

 

Einstimmig beschlossen         Ja 11   Nein 0  Anwesend 11