Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, überbaute Fläche, Dachform, Art der Bedachung, Traufhöhe) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       Die Beschichtung des Trapezblechs muss in »matt« ausgeführt sein,

-       die mittlere Wandhöhe des Gebäudes darf drei Meter (einschließlich Sockel) nicht überschreiten,

-       aufgrund des vorgesehenen Grenzanbaus müssen die Eigentümer des angrenzenden Flurstücks 3615, Gemarkung Rottenberg dem Bauvorhaben zugestimmt haben.