Sitzung: 05.04.2022 BA/094/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu der am 24. März
2022 vorgelegten zweiten Variante, mit einer Erschließung des neuen
Bauvorhabens über die bestehende, verkehrsrechtlich ungünstig gelegene
Grundstückszufahrt, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Zu der vorliegenden
ersten Variante, mit einer vorgesehenen Erschließung über eine zusätzliche
Grundstückszufahrt, wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der
folgenden Vorgaben erteilt:
Die
abstandsflächenrechtlichen und die verkehrsrechtlichen Belange sind vom
Landratsamt Aschaffenburg zu prüfen. Sollte eine Verschiebung des beantragten
Gebäudes erforderlich werden ist der Bauausschuss erneut zu beteiligen.
Durch die
zusätzliche Grundstückszufahrt im Bereich der Kreisstraße AB 2 darf die
Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs nicht gefährdet werden.