Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu der am 24. März 2022 vorgelegten zweiten Variante, mit einer Erschließung des neuen Bauvorhabens über die bestehende, verkehrsrechtlich ungünstig gelegene Grundstückszufahrt, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Zu der vorliegenden ersten Variante, mit einer vorgesehenen Erschließung über eine zusätzliche Grundstückszufahrt, wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die abstandsflächenrechtlichen und die verkehrsrechtlichen Belange sind vom Landratsamt Aschaffenburg zu prüfen. Sollte eine Verschiebung des beantragten Gebäudes erforderlich werden ist der Bauausschuss erneut zu beteiligen.

 

Durch die zusätzliche Grundstückszufahrt im Bereich der Kreisstraße AB 2 darf die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs nicht gefährdet werden.