Sitzung: 21.04.2022 MGR/124/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Anwesend: 20
Beschluss:
Die Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 432 Gemarkung Feldkahl, (Anfangspunkt: Südöstlicher Grenzpunkt Fl.Nr. 101/1 und nordöstlicher Grenzpunkt Fl.Nr. 430
Endpunkt: östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 431/1 und Fl. Nr. 432/2) wird nach Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz eingezogen.
Das Einziehungsverfahren wird tatsächlich erst nach Abschluss der Vergleichsvereinbarung zwischen der Grundstückseigentümerin der Fl.Nr. 430 und dem Markt Hösbach eingeleitet.