Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Die Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 432 Gemarkung Feldkahl, (Anfangspunkt: Südöstlicher Grenzpunkt Fl.Nr. 101/1 und nordöstlicher Grenzpunkt Fl.Nr. 430

Endpunkt: östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 431/1 und Fl. Nr. 432/2) wird nach Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz eingezogen.

Das Einziehungsverfahren wird tatsächlich erst nach Abschluss der Vergleichsvereinbarung zwischen der Grundstückseigentümerin der Fl.Nr. 430 und dem Markt Hösbach eingeleitet.