Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Die Vergabe von gemeindlichen Pachtgrundstücken erfolgt künftig erst nach öffentlicher Ausschreibung in den Hösbacher Nachrichten. Ausgenommen davon sind Pachtgrundstücke, die im Rahmen einer Hofübergabe vorgenommen werden.

 

Liegen mehrere Bewerbungen vor wird nach dem vorliegenden Kriterienkatalog entschieden.

 

Ist keine Präferenz unter mehreren Bewerbern gegeben, entscheidet das Los.

 

In Streitfällen werden die Bewerbungen dem Bauausschuss bzw. dem Haupt-, Umwelt- und Sozialausschuss zur Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.