Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Die vorgetragenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der städtebaulichen Beurteilung abgewogen und beschlossen.

 

Das Bauatelier Richter/Schäffner, Aschaffenburg wird beauftragt, in Anlehnung an das Abwägungsergebnis der vorstehenden städtebaulichen Beurteilungen zum Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanentwurf – Änderung 6 – Bereich Kalkwerk Hufgard, den Planentwurf entsprechend zu überarbeiten.

 

Nachfolgende Änderungen sind in den Flächennutzungs- und Landschaftsplanentwurf „Kalkwerk Hufgard“ einzuarbeiten:

 

·         Reduzierung der Stell-, Lager-, und Rangierflächen im GE 5 sowie der Bauflächen im GE 1 gemäß vorstehendem Beschrieb (vorstehend beschriebene Flächenreduzierungen betragen insgesamt ca. 2.900 m²)

·         Reduzierung der Ausgleichsfläche A 1 in Anlehnung an die Bauflächenreduzierung im GE 5 und GE 1 und Erhalt von Baumbestand und Biotopfläche im gegenständlichen Bereich

·         Herausnahme des Fuß-und Radweges im östlichen Bereich des Plangebietes aus dem Geltungsbereich zugunsten des Erhalts der vorhandenen Baumreihe in diesem Bereich

 

Die Verwaltung wird beauftragt die erneute, beschränkt öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB mit einer verkürzten Auslegungsdauer von zwei Wochen durchzuführen.

 

Die Überarbeitung des Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanentwurf – Änderung 6 – Bereich Kalkwerk und des Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurfes „Kalkwerk Hufgard“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.