Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Die vorgetragenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der städtebaulichen Beurteilung abgewogen und beschlossen.

 

Das Bauatelier Richter/Schäffner, Aschaffenburg wird beauftragt, die sich hieraus ergebenden Änderungen in den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kalkwerk Hufgard“ einzuarbeiten.

 

Aus dem Abwägungsergebnis der städtebaulichen Beurteilungen ergeben sich nachfolgende Änderungen:

 

  • Reduzierung des GE 5 und GE 1
  • Reduzierung der Ausgleichsfläche
  • Anpassung der textlichen Festsetzungen für Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung und Ausgleichsmaßnahmen
  • Aufnahme eines Hinweises hinsichtlich Zisternen und 2ten Rettungsweg bei Gebäudeklasse 4 und 5
  • Herausnahme des Fuß- und Radweg aus dem Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  • eine alternative Trasse für den Fuß- und Radweg hinter der bestehenden Baumreihe (östlich der öffentlichen und privaten Stellplätze) im Bereich der Antoniusstraße mit den Fachbehörden und Fachplanern abzustimmen

 

  • die Verlegung der Wasserleitung von der Brunnenstube am Antoniussbildstock auf den gemeindlichen Weg vorzunehmen sowie die Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Einleitegenehmigung zu prüfen.

 

  • zur Lage dieser Wasserleitung und zur beabsichtigten Verlegung einen Hinweis/Regelung im städtebaulichen Vertrag zu berücksichtigen

 

  • im städtebaulichen Vertrag in Anlehnung an das Ergebnis der Schallimmissionsprognose zum Verkehrslärm eine Regelung für ein LKW-Nachtfahrverbotes im Bereich der Zu- und Abfahrtsstraßen aufzunehmen

 

  • eine erneute beschränkt-öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB mit einer verkürzter Auslegungsdauer von zwei Wochen, durchzuführen

 

Die Bauleitpläne sind im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Die Planreife gem. § 33 BauGB tritt erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages einschl. notariellen Beurkundung ein.

 

Erweiterte Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, noch einmal Verhandlungsgespräche mit der Firma Kalkwerk Hufgard hinsichtlich einer Betriebszeitenregelung zu führen.

 

Ergänzend wird der Verwaltung die Durchführung einer weiteren Infoveranstaltung für die betroffenen Anlieger empfohlen. Hierbei sollen nochmals die im Bebauungsplan enthaltenen immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen veranschaulicht sowie Verkehrstechnische Aspekte des Zu- und Abfahrtsbereich erörtert werden.

Abstimmung:

 

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