Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Bauausschuss des Marktes Hösbach erteilt dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung Nebengebäude “ auf dem Flst. Nr. 572/8 in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Gewässers »Aschaff« (Verordnung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 18. August 2016).

 

Es wird darauf hingewiesen,

 

-       dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,

-       dass für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,

-       dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.

 

Die wasserrechtlichen Belange werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Aschaffenburg geprüft. Eine Genehmigung kann u. a. dann erfolgen,

 

-       wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,

-       der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert wird,

-       der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird,

-       das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird.