Sitzung: 28.06.2022 BA/096/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Der Bauausschuss des Marktes Hösbach erteilt dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung Nebengebäude “ auf dem Flst. Nr. 572/8 in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB.
Das Bauvorhaben befindet sich im amtlich
festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Gewässers »Aschaff« (Verordnung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 18.
August 2016).
Es wird darauf hingewiesen,
-
dass aufgrund der Nähe zum vorgenannten Gewässer
für das gegenständliche Anwesen eine Überschwemmungsgefahr besteht,
- dass für den
Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche
gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden
durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,
-
dass für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr
eigenverantwortlich zuständig ist.
Die wasserrechtlichen Belange werden im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Aschaffenburg geprüft. Eine Genehmigung kann u. a. dann erfolgen,
-
wenn
die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der
Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich
ausgeglichen wird,
-
der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser
nicht nachteilig verändert wird,
-
der bestehende Hochwasserschutz nicht
beeinträchtigt wird,
-
das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird.