Nach eingehender Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Bauausschuss des Marktes Hösbach stellt dem Bauvorhaben „Neubau
eines Mehrfamilienhauses“ auf dem Flst. Nr. 90 in der vorgelegten Form das
gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB nicht in Aussicht.
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Die
Erschließung des Flst Nr. 87 ist auf den Planunterlagen nicht eindeutig
dargestellt. Eine Weitergabe des Bauantrags an das Landratsamt Aschaffenburg
soll nicht erfolgen, bevor der Kanal- und Wasserleitungsplan vorliegt.
Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung seitens des Bauherren ist
zusätzlich vorzulegen.
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Die Zufahrt
zum Anwesen Brunnenstraße 33 muss im Grundbuch (Geh- und Fahrtrecht) gesichert
werden. Eine Weitergabe des Bauantrags an das Landratsamt Aschaffenburg soll nicht
erfolgen, bevor ein entsprechender Grundbuchauszug vorliegt.
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Der
Bauausschuss des Marktes Hösbach stellt fest, dass sich das geplante
Bauvorhaben in der vorgelegten Form nicht in die nähere Umgebung einfügt. Und
schlägt aus diesem Grund eine Reduzierung auf max. 3 Vollgeschosse vor.