Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Anwesend: 11

Nach eingehender Beratung ergeht folgender Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Hösbach stellt dem Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienhauses“ auf dem Flst. Nr. 90 in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB nicht in Aussicht.

 

-          Die Erschließung des Flst Nr. 87 ist auf den Planunterlagen nicht eindeutig dargestellt. Eine Weitergabe des Bauantrags an das Landratsamt Aschaffenburg soll nicht erfolgen, bevor der Kanal- und Wasserleitungsplan vorliegt. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung seitens des Bauherren ist zusätzlich vorzulegen.

-          Die Zufahrt zum Anwesen Brunnenstraße 33 muss im Grundbuch (Geh- und Fahrtrecht) gesichert werden. Eine Weitergabe des Bauantrags an das Landratsamt Aschaffenburg soll nicht erfolgen, bevor ein entsprechender Grundbuchauszug vorliegt.

-          Der Bauausschuss des Marktes Hösbach stellt fest, dass sich das geplante Bauvorhaben in der vorgelegten Form nicht in die nähere Umgebung einfügt. Und schlägt aus diesem Grund eine Reduzierung auf max. 3 Vollgeschosse vor.