Sitzung: 13.09.2022 BA/098/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Holz“ zwischen
der Fl.-Nr.: 7397/2 und 7397/1 wird das gemeindliche Einvernehmen in der
vorgelegten Form nach §36 BauGB mitsamt nachfolgender Befreiung erteilt.
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Befreiung der festgesetzten Zaunhöhe von
max. 1,2 m. Die geplante Sichtschutzzaunhöhe wird max. 2 Meter betragen und soll sich an den Geländeverlauf
anpassen.
Der Bauausschuss weist auf die Durchlässigkeit des Zaunes auf Kleintiere hin.